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Sonderregelungen für Public Viewing zur Fußball-WM 2026

Im Juni 2026 ist es endlich soweit. Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer steht bevor. Und schon jetzt fiebern tausende Menschen diesem besonderen Ereignis entgegen. Für zusätzliche Vorfreude sorgt eine aktuelle Entscheidung der Bundesregierung, denn eine beschlossene Sonderverordnung soll Public-Viewing-Veranstaltungen in Deutschland deutlich erleichtern. Im Zentrum steht dabei die Lockerung des Lärmschutzes, um das gemeinsame Verfolgen der Spiele trotz ungünstiger Anstoßzeiten, nach Abwägung innerhalb einzelner Kommunen zu ermöglichen.

Veröffentlicht am 26. März 2026 von

(Berlin.) Hintergrund der Entscheidung ist die besondere Lage der kommenden Weltmeisterschaft die am 11. Juni startet und in Nordamerika ausgetragen wird. Viele Spiele werden aufgrund der verschiedenen Zeitzonen erst in den späten Abend- oder Nachtstunden deutscher Zeit stattfinden. Dies führt in Deutschland zu Konflikten mit bestehenden Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere mit den Regelungen des Bundes- Immissionsschutzgesetztes. Ohne Sondergenehmigungen wären zahlreiche Public-Viewing-Veranstaltungen in Innenstädten oder auf öffentlichen Plätzen nach 22 Uhr nicht zulässig.

Erfahrungen aus früheren Turnieren

Die Bundesregierung reagierte daraufhin mit einer befristeten Ausnahmeregelung, die es Städten und Kommunen erlaubt, Public Viewing auch über die gesetzliche Nachtruhe hinaus zu genehmigen. Bereits bei vergangenen Turnieren, wie etwa der Fußball-Weltmeisterschaft 2014, hatte es vergleichbare Regelungen gegeben. Diese Erfahrungen bildeten eine wichtige Grundlage für die aktuellen Verhandlungen innerhalb der Regierung, bei denen es vor allem darum ging Fußballfans und Nachtruhe gleichermaßen zu berücksichtigen. 

Kontroverse Diskussionen und klare Regeln

Innerhalb des Kabinetts wurden unterschiedliche Positionen deutlich. Die Ministerien für Wirtschaft und Handel sowie Vertreter von Kommunen und Gastronomie betonten vor allem die Bedeutung des Public Viewings für die lokale Wirtschaft und die gesellschaftliche Stimmung. Andere Vertreter wiesen darauf hin, dass der Lärmschutz nicht dauerhaft gelockert werden dürfe. Auch Umwelt- und Anwohnerinteressen wurden berücksichtigt, was die Entscheidungsfindung zeitweise verzögerte.

Das Ergebnis der nun beschlossenen Maßnahmen ist eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die zuständigen Behörden vor Ort, sodass diese im Einzelfall zwischen dem Interesse der Fans und dem Schutz der Nachtruhe abwägen können. Eine generelle Freigabe für das Public Viewing kam jedoch nicht zustande, denn die Genehmigungen sind an klare Auflagen gebunden. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Lautstärkebegrenzung, verpflichtende Sicherheitskonzepte sowie die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. „Städte und Gemeinden haben damit die Möglichkeit, dass Public-Viewing-Veranstaltungen trotz Zeitverschiebung genehmigt werden können – hoffentlich sogar bei einem Finale am 19. Juli mit deutscher Beteiligung“, resümiert der für Lärmschutz zuständige Bundesumweltminister Carsten Schneider im Zuge der Bekanntmachung gegenüber den Medien.

Bedeutung der Regelungen für die Zukunft

Mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 wird erwartet, dass Public Viewing erneut eine zentrale Rolle im öffentlichen Leben spielen wird. Trotz wachsender nicht linearer Streaming-Angebote bleibt das gemeinsame Fußballerlebnis unter freiem Himmel ein wichtiger Bestandteil der Fankultur in Deutschland. Die beschlossenen Maßnahmen schaffen hierfür die notwendige rechtliche Grundlage und sorgen zugleich für Planungssicherheit bei Veranstaltern und Kommunen.

Langfristig könnten die aktuellen Regelungen auch über das Turnier hinaus Bedeutung gewinnen. Sollte sich das Modell der befristeten Ausnahmen bewähren, wären ähnliche Ansätze auch bei zukünftigen Großveranstaltungen denkbar. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich das Verhältnis zwischen Lärmschutz, öffentlichem Interesse und wirtschaftlichen Interessen weiterentwickelt.

Am Donnerstag, den 11. Juni 2026, überträgt das ZDF ab 21:00 Uhr live das offizielle Eröffnungsspiel zwischen Mexiko und Südafrika. Außerdem zeigt der Sender am Samstag, den 20. Juni 2026, um 22:00 Uhr das Gruppenspiel Deutschland gegen die Elfenbeinküste ebenfalls live im Free-TV.

Ein Bericht von L.F. (Modul: Journalistische Darstellungsformen, Kurs: BA-SJ-32-H-VZ-KS)

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/public-viewing-fussball-wm-2415902

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fussball-wm-public-viewing-100.html

https://www.bild.de/politik/inland/wm-2026-einigung-bei-laermschutz-laesst-public-viewing-nach-22-uhr-zu-69bfe6d7b2e790aa611523e0

https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=26/26

https://www.bild.de/politik/inland/minister-bremst-public-viewing-zur-fussball-wm-aus-698e4ed4f4d0b8d94ca1ab6d


Schlagworte: Bundeskabinett, Fußball WM, Julian Nagelsmann, Nordamerika, Public Viewing, WM

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Datum: 26. März 2026
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